Zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes, zur Gesundheitsvorsorge und insbesondere als Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen fördern die Krankenkassen nach § 20 Abs. 1 und 2 SGB V Leistungen zur primären Prävention.
Richtig erlernt ist Nordic Walking solch eine gesundheitsfördernde Maßnahme der Primärprävention aus dem Bereich Bewegung. Voraussetzung hierfür ist, dass die Kursanbieter die strengen Qualitätskriterien der Krankenkassen erfüllen. Als Diplom Sportlehrerin und ausgebildete Nordic Walking Instruktorin (INWA) arbeite ich mit allen gesetzlichen Krankenkassen zusammen und bieten Ihnen somit die Möglichkeit der anteiligen Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse.
Von Ihnen setzt die Krankenkasse Ihre regelmäßige Teilnahme (mindestens 80% des Kurses)
für eine Kostenbeteiligung voraus. Nach Kursende erhalten Sie von mir eine Teilnahmebestätigung,
die Sie bei Ihrer Krankenkasse vorlegen können.
In der Regel werden so bis zu 80% der Kursgebühr
bzw.
maximal 75,- € von Ihrer Krankenkasse erstattet.
Sollten derzeit noch keine Kooperation mit Ihrer Krankenkasse bestehen, ist das kein Problem.
In diesem Fall nehme ich gerne mit Ihrem Versicherer Kontakt auf, um mich auch dort zertifizieren zu lassen,
wodurch eine anteilige Kostenerstattung möglich wird.
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